Einladung zur Gründung eines Fördervereins für das
Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasium

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir alle interessierten Eltern und Lehrer recht herzlich zur Gründung
eines Fördervereins für das Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasium ein.
Wann? Montag, 11.07.2022, um 18:00 Uhr
Wo? Aula der Schule
zeitlicher Rahmen? ca. 1,5 Stunden
Worum soll es in dieser konstituierenden Sitzung gehen?
An diesem Tag möchten wir einen Förderverein gründen. Damit uns dies gelingt,
müssen mehrere Positionen innerhalb des Fördervereins besetzt und durch eine
Abstimmung bestätigt werden. Weiterhin müssen die Entwürfe der Satzung,
Geschäftsordnung, Beitragsordnung und die Höhe der Beiträge besprochen und abge-
stimmt werden. Daher ergeben sich folgende Tagesordnungspunkte unter Vorbehalt:

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Festlegung des Versammlungsleiters und des Protokollanten (Festhaltung des Gründungsprotokolls)
  3. Ziele des Fördervereins
  4. Beschluss über die Vereinsgründung
  5. Wahl des Vorstandes (Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenwart und mindestens vier weitere
    Vorstandsmitglieder)
  6. Beschluss der Satzung, Beitragsordnung, Geschäftsordnung, Beiträge
  7. Ausblick, Organisatorisches (Notartermin, Banktermin etc.)
  8. Sonstiges

Für die organisatorische Planung und Vorbereitung des Abends, bitten wir um eine
formlose Anmeldung über Ihr Kommen im Sekretariat unserer Schule. (E-Mail:
kontakt@genscher-halle.bildung-lsa.de // Telefonnummer: 0345 2024648)

Corona Lockdown in Sachen-Anhalt- so geht es ab 11.01.21 weiter

Reiner Haseloff
Von MZ-Web-Seite

Die Corona Pandemie hält uns seit 9 Monaten mit immer neuen Überraschungen in Schach, so geht es ab dem 11.01.2021 weiter:

Corona-Lockdown in Sachsen-Anhalt: Wie weiter mit Corona: Das sagt Reiner Haseloff zu den neuen Lockdown-Beschlüssen | MZ.de (mz-web.de)

Kurzfassung:

  • Nur die Abschlussklassen haben Präsenzunterricht der Rest bekommt Aufgaben
  • Es gibt zusätzlich 10 Kindkranktage pro Elternteil
  • Nur 1 weitere Haushaltsfremde Person darf getroffen werden
  • max. 15 km Entfernung für notwendige Erledigungen in Regionen über 7-Tage-Inzidenz von 200